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Mögliche Varianten der Vermögensübertragung im Überblick

Sicherlich kennen Sie den Wunsch, auf der einen Seite Ihr Vermögen an Ihre Nachkommen übertragen zu wollen, ohne Erbstreitigkeiten und ohne jemanden zu vernachlässigen und auf der anderen Seite, die damit verbundene Steuerlast zu reduzieren. Viele von Ihnen, die möglicherweise schon einmal in einen Erbfall involviert waren, wissen, zu welchen unerwarteten Problemen es führen kann, wenn die Nachfolge dann nicht optimal geregelt wurde.


Aus diesem Grund sollten Sie bereits frühzeitig damit beginnen, Ihr vorhandenes Vermögen mithilfe einer geeigneten Finanzplanung auf die nächste Generation zu übertragen. Denn gerade bei komplexeren Familien- und Vermögenskonstellationen kann eine fehlende Planung zu unweigerlichen Herausforderungen führen und vor allem in vielen Fällen zu einer großen Steuerlast.


Jetzt ergeben sich für Sie womöglich viele Fragen: Was passiert, wenn Ihr vorhandenes Vermögen noch als Absicherung Ihrer eigenen Vorsorge benötigt wird? Oder was passiert, wenn Sie Ihren Nachkommen noch keine (große) Vermögenssumme anvertrauen möchten? Wie kann bei einer Vermögensübertragung sichergestellt werden, dass weiterhin „gute“ Anlageentscheidungen getroffen werden?


All diese Fragen sollten daher in einer ganzheitlichen Finanzplanung durch einen Experten miteingeschlossen werden, um für eine Vernetzung der gesamten Vermögensstruktur, in Hinblick auf die Sicherstellung der jetzigen und auch späteren, erbfallbezogene Vermögensoptimierung, zu sorgen.


Im ersten Schritt der ganzheitlichen Finanzplanung gilt es also, Ihren aktuellen Status Quo zu definieren. Hierbei kommen wir auf unseren letzten Beitrag zurück – erstellen Sie eine Vermögensbilanz und Sie erhalten ein besseres Verständnis Ihrer Vermögensstruktur. Hinsichtlich dessen, geht es um eine Definition der aktuellen Ist-Situation: Welche Liquidität, beziehungsweise welches Kapital (Wertpapiere, Beteiligungen, Immobilien) ist bereits bei Ihnen vorhanden? Wie ist Ihre Verteilung von Eigen- und Fremdkapital aufgebaut?

In Hinblick auf Ihre Einnahmen und Ausgaben sollten Sie ebenfalls Aspekte wie Ihre persönlichen Lebenshaltungskosten, Steuern, Zinsen, aber auch berufliche Einkünfte, Mieten etc. berücksichtigen. Abschließende Blickrichtungen spiegeln sich dann in der privaten Risikoanalyse. Punkte wie Krankheit, Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Tod oder auch Scheidung spielen ebenso eine erhebliche Rolle in unserem Leben und sind deshalb auch in der ganzheitlichen Finanzplanung unerlässlich.


Schließlich gilt es im zweiten Schritt aus der aktuellen Ist-Situation, eine passende Soll-Struktur aufzubauen, sodass Sie geeignete Entscheidungen bezüglich einer optimalen Vermögensübertragung, implementiert in Ihre eigene Altersvorsorge, treffen können.



Vier mögliche Varianten der Vermögensübertragung


Variante 1: Vermögensübertragung eines Wertpapierdepots (mit Vorbehaltsnießbrauch)

Die Übertragung eines Wertpapierdepots im Wege der Schenkung und mit einem Vorbehaltsnießbrauch hat jüngst deutlich an Popularität gewonnen. Diese aus dem Immobilienbereich bekannte Variante kann auch bei Wertpapieren genutzt werden. Vereinfacht dargestellt, erhalten Sie als Schenker weiterhin die laufenden Erträge, also Zinsen und Dividenden. Die zukünftigen Kursgewinne entstehen allerdings bereits beim Beschenkten und sind daher nicht mehr relevant für die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Sollten diese Wertsteigerungen allerdings später durch den neuen Eigentümer veräußert werden, dann unterliegen sie der Abgeltungsteuer.


Allerdings ist hier eine Vielzahl von Parametern zu berücksichtigen und das Fehlerpotential ist hoch. Dies gilt nicht nur für die Ausgestaltung des Vertrages, sondern auch für die Auswahl einer geeigneten Bank. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Depotinhaber zu wählen und einen Nießbrauch am Gesellschaftsanteil zu gestalten.


Variante 2: Vermögensübertragung mittels einer Lebensversicherung

Haben Sie das Ziel Vermögen im Rahmen eines Versicherungsvertrages auf die Junioren zu übertragen und sich gleichzeitig Kontrollrechte vorzubehalten, bietet sich die sogenannte gesplittete Versicherungsnehmereigenschaft an.

Diese bietet vielfältige Vorteile, die häufig nicht gesehen werden, da der Name „Versicherung“ negativ belegt ist. Ein Abzug der Werbungskosten im Vertrag und die Chance auf eine einkommensteuerfreie Todesfallleistung sind nur zwei ausgewählte Vorteil. Der echte Nachteil liegt darin, dass die möglichen Vermögenswerte auf Wertpapiere im Rahmen eines Versicherungsvertrages begrenzt sind. Immobilien und Firmenanteile können also nicht berücksichtigt werden.

Sollen gleichzeitig Erträge für die eigene Altersvorsorge der abgebenden Generation verwendet werden, dann könnte der Vorbehaltsnießbrauch ein zusätzliches Gestaltungsmerkmal sein.


Variante 3: Schenkung einer laufenden Rentenzahlung

Zielen Sie darauf ab, Ihrem Partner oder Ihren Nachkommen eine monatliche Unterstützung mittels Rentenzahlung zu schenken, können Sie dies mittels einer Rentenversicherung tun. Sie bestimmen zu Lebzeiten, dass das Vermögen im Todesfall nicht als Einmalsumme, sondern als monatliche Rente an den Begünstigten ausgezahlt wird. Vorteil daran ist, dass eine Rentenzahlung steuerlich günstiger bewertet werden kann als eine einmalige Auszahlung (Basis §14 BewG).


Variante 4: Vermögensverwaltende GmbH

Selbstverständlich lässt sich Vermögen auch mittels einer Gesellschaft übertragen. Hierbei werden die Instrumente aus dem Gesellschaftsrecht genutzt, um die Vorstellungen passgenau umzusetzen. Gerade wenn es sich bei Ihnen um größeres Vermögen handelt, kann eine Gesellschaft von Vorteil sein. Der Vorteil gegenüber den anderen Varianten liegt darin, dass auch Kapitalanlageimmobilien und Firmenanteile in eine Gesellschaft integriert werden können.

Es ist allerdings sehr genau zu prüfen, ob steuerlich verstrickte Vermögenswerte vorhanden sind und damit einkommensteuerliche Veräußerungstatbestände ausgelöst werden.


Zusammenfassend bedeutet das also: Um die Einbettung steuerlicher Überlegungen in die ganzheitliche Finanzplanung zu ermöglichen, sollten, neben denen zuvor aufgeführten Aspekten, die unterschiedlichen Dimensionen, wie Kosten, Einfachheit, Flexibilität, Geeignetheit und natürlich auch die Kosten des Vehikels in der Finanzplanung näher betrachtet werden. Grundsätzlich empfiehlt sich daher die Zusammenarbeit von Steuerberater, Rechtsanwälten und Finanzexperten.


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Rechtliche Hinweise


Kapitalanlagen beinhalten Risiken. Der angelegte Kapitalwert sowie die daraus erzielte Kapitalrendite unterliegen Schwankungen. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit stellt keine Garantie für zukünftige Entwicklungen dar. Es gibt keine Garantie dafür, dass Strategien erfolgreich sind.



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