Das Jahr neigt sich langsam dem Ende zu und Weihnachten steht kurz vor der Tür. Der Duft von Glühwein, Plätzchen und Lebkuchen liegt schon lange in der Luft und der Glanz unzähliger Lichter erfüllt bereits seit vielen Wochen unsere Straßen. Inmitten dessen hetzen viele von uns noch durch den stressigen Arbeitsalltag und versuchen parallel noch die Geschenke für Herzensmenschen zu besorgen.
Weihnachten wird häufig als Zeit der Freude und des Gebens betrachten. Doch die Weihnachtszeit ist nicht nur eine Zeit des Gebens und Empfangens, sondern vielmehr eine Zeit der Reflexion. Viele von uns lassen das vergangene Jahr noch einmal Revue passieren und denken über die vergangen Zeit nach. Sie kommen mit ihren Familien oder Freunden zusammen, um gemeinsame Momente zu teilen und gleichzeitig sich selbst neue Vorsätze für das kommende Jahr zu setzen.
Es werden zahlreiche Geschenke unter dem liebevoll geschmückten Tannenbaum drapiert, festliche Mahlzeiten aufgetischt und gemeinsame Momente im Kreise der Liebsten genossen.
Schlussendlich dreht sich für viele von uns das Weihnachtsfest also hauptsächlich um die Familie und genau aus diesem Grund sollte ein wichtiger Vorsatz für das kommende Jahr sein, diese zu schützen.
Durch eine geeignete Nachfolge- bzw. Generationenplanung (Estate Planning) können wir sicherstellen, dass unserer Vermögenswerte im Falle unseres Todes oder auch bereits zu Lebzeiten nach unseren Wünschen verteilt werden. Wir sorgen dadurch nicht nur für finanzielle Sicherheit, sondern auch für emotionale Stabilität unserer Angehörigen.
Im Kreise der Familie werden wir immer wieder daran erinnert, wie kostbar unsere Zeit ist und wie sehr man sie daher genießen sollte und gleichzeitig auch das „Danach“ nicht vernachlässigen darf. Viele von uns möchten sich mit dem Thema der Nachfolge in jungen Jahren noch nicht beschäftigen, da das Thema noch in weiter Ferne scheint.
Ein unstrukturiertes Erbe bzw. ein Nachlass kann dann allerdings unweigerlich zu größeren Auseinandersetzungen innerhalb der Familie führen.
Der Begriff „Estate Planning“ meinte dabei nichts anderes als die Finanzplanung „zu Ende“ gedacht, wobei der Fokus auf der Vermögensübertragung zwischen den Generationen liegt. Gerade bei Vermögenskonstellationen mit erheblichem Vermögen steht man bei der Nachfolgeplanung vor größeren Herausforderungen.
Leider bleibt uns manchmal wenig Zeit, weshalb es umso wichtiger ist, sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge zu berufen, denn das führt häufig zu bösen Überraschungen. In einem vergangenen Beitrag sind wir bereits auf das Thema „Wer erbt eigentlich was?“ und auch auf „Varianten der Vermögensübertragung“ eingegangen.
Im Rahmen des Estate Plannings beschäftigen wir uns nicht nur mit dem Thema der Vermögensübertragung - schließlich sollten auch unsere Anliegen zu Lebzeiten geregelt werden.
Was passiert beispielsweise, wenn wir aufgrund gesundheitlicher Gründe plötzlich nicht mehr unseren eigenen Willen äußern können?
Es wurde keine Vorsorge getroffen und plötzlich steht ein externer Betreuer vor der Tür und übernimmt die Entscheidungen eines unserer Liebsten.
Aus diesem Grund arbeiten wir im Rahmen des Estate Plannings in enger Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Erbrecht um die relevanten Themen der Vorsorge, wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmachten, Erstellung eines Testaments und, und, und abzudecken.
Das bedeutet für uns, dass wir inmitten von Geschenken, Lichter und Festlichkeiten den Blick in die Zukunft nicht verlieren dürfen. Auch wenn das Thema Estate Planning nicht das herzerwärmste oder romantischste Thema an Weihnachten ist, bieten die Festlichkeiten dennoch den perfekten Denkanstoß das wichtige Thema im kommenden Jahr anzugehen, um vorausschauend für eine sichere und stabile Zukunft zu sorgen.
Gleichzeitig wird die Fürsorge für die Familie so über mehrere Generationen hinweg gewahrt.
In dieser festlichen Zeit wünschen wir Ihnen nun wunderschöne und besinnliche Stunden im Kreise Ihrer Liebesten, viele funkelnden Augen unter dem Weihnachtsbaum und vor allem viel Gesundheit für das kommende Jahr!
Wir hoffen, dass dieser kleine Appell etwas in Ihnen bewegt hat und freuen uns über eine künftige Zusammenarbeit und stehen Ihnen jederzeit zur Beratung des Estate Plannings zur Verfügung!
Frohe Weihnachten!
Ihr finanzieller Strategieberater
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