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Dein Erbe, deine Kontrolle: Die Funktionsweise eines Nießbrauchdepots

Das Grundprinzip kennen viele von der Immobilie. Diese soll zu Lebzeiten von den Eltern auf die Kinder übertragen werden und das Nutzungsrecht bzw. der Mietertrag soll gleichzeitig bei den Eltern bleiben. Dies hat den Vorteil, dass Steuerfreibeträge alle zehn Jahre aufs Neue ausgeschöpft werden können und spätere Schenkungen / Erbschaften somit geringer ausfallen. Gleichzeitig bleibt die laufende Liquidität (Einnahmesituation) unverändert.


Dieses Prinzip kann auch auf das Wertpapierdepot angewendet werden. Die Eltern übertragen das Depot auf das Kind oder die Kinder, welche nun Eigentümer des Depots werden. Verfügungen sind allerdings nur mit Zustimmung des Schenkers möglich. Die Eltern wiederum verwalten weiterhin das Depot und die Erträge (Dividenden und/oder Zinsen) verbleiben ebenfalls bei den Eltern. Im Ergebnis werden die Kinder also lediglich Eigentümer, können allerdings noch nicht über die Substanz verfügen. Künftige Wertentwicklungen entstehen schon in Ihrem Eigentum und werden daher bereits heute „schenkungsteuerfrei“ mit übertragen.


Wo sind nun die Vorteile dieser Gestaltungsmöglichkeit?


Das lässt sich am einfachsten in einem Beispiel erklären:

Martina Mustermann, 50 Jahre alt, verschenkt Ihrem Sohn und Ihrer Tochter jeweils ein Depot mit 1 Mio. Euro Wertpapiervermögen.


Normalerweise wären gemäß der Freibeträge pro Kind 400.000 Euro der Schenkung steuerfrei, der Rest (also jeweils 600.000 Euro) wäre nach dem Schenkungssteuersatz zu versteuern.


Durch die Gestaltung im Rahmen des Nießbrauchdepot wird der Kapitalwert des Nießbrauchs (also der Gegenwert der Schenkung, welcher bei Frau Mustermann verbleibt) vom Schenkungsbetrag abgezogen. Dies reduziert den Wert des aktuellen Depotguthabens und somit auch die Steuerbelastung.


Konkret: Nehmen wir an, dass das Depot von Frau Mustermann eine jährliche Rendite von 4,5% (also 45.000 Euro) erwirtschaftet. Diese Renditeannahme lässt sich durch die Rendite des Depots in der Vergangenheit kalkulieren und sollte von Fachleuten (beispielsweise dem Vermögensverwalter) durch eine anerkannte Berechnung kalkuliert werden.


Die kalkulierte Rendite wird im nächsten Schritt mit dem sog. Kapitalwert multipliziert. Dieser ist abhängig von dem Alter des Schenkers bzw. dessen Lebenserwartung und wird jährlich durch das Bundesministerium veröffentlicht (Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2022 (bundesfinanzministerium.de). Grundsätzlich gilt: Je jünger der Schenker und je höher die kalkulierte Rendite, desto niedriger die Bemessungsgrundlage für die Schenkung.


Zurück zu unserem Beispiel: Bei einem Faktor von 15,739 * 45.000 Euro = 708.255 Euro.

Dieser Wert reduziert den aktuellen Depotwert. 1.000.000 aktueller Depotwert – 708.255 Kapitalwert = 291.745 Euro. Jedes Kind hat einen Freibetrag von 400.000 Euro, die Übertragung wäre somit Schenkungssteuerfrei. Ohne Nießbrauch wären dies bei einem Schenkungssteuersatz in Höhe von 15% 90.000 Euro.


Wichtige Hinweise:

Es sollte dringend ein Schenkungsvertrag aufgesetzt und die Details des Nießbrauchs festgehalten werden. Dies sind u.a. welche Erträge zu welchem Zeitpunkt zufließen, wer künftig das Depotvermögen als Vermögensverwalter betreuen soll und welche Mitbestimmungsrechte dem Begünstigten eingeräumt werden. Auch Regelungen für den vorzeitigen Tod des Schenkers (oder des Begünstigten) sollten getroffen werden sowie mögliche Widerrufsrechte.


Die Übergabe des Depots ist durch den Schenkungsvertrag gültig und es Bedarf nicht zwingend einem Notar. Die Überführung auf den Begünstigten übernimmt typischerweise die Bank. Allerdings ist zu beachten, dass nur wenige Banken das Nießrauchdepot aktuell anbieten und die Kalkulationen auch umsetzen können. Dies ist für die korrekte Erstellung der Jahressteuerbescheinigung und der korrekten Zuordnung von Zins- oder Dividendenzahlungen aber zwingend erforderlich.


Zudem muss die Schenkung innerhalb von drei Monaten sowohl vom Schenker als auch vom Begünstigten, beim jeweiligen Finanzamt angezeigt werden.


Fazit:

Sie erkennen an den Ausführungen, dass Nießbrauchdepots keine einfachen Standarddepots sind und eine Beratung eines bzw. mehrerer Experten unbedingt anzuraten ist.


Zu Beginn sollte vor der Schenkung mit dem Finanzplaner besprochen werden, welcher Spielraum für eine Übertragung besteht. Es sollte – unabhängig von der Art der Übertragung – immer nur das verschenkt werden, was man selbst nicht braucht.


Für den Schenkungsvertrag sollte der Finanzberater zudem mit dem Steuerberater und / oder einem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt oder Notar zusammenarbeiten, so dass die Ideen auch sauber zu Papier gebracht und von der Finanzverwaltung anerkannt werden.


Als Hauptnachteil ist daher sicherlich die Komplexität zu nennen. Im Gegensatz zum Vorbehaltsnießbrauch bei der Immobilie, bei dem der Ertrag durch die Miete oder die ortsübliche Miete gut zu ermitteln ist, fällt dies bei Depots mit unterschiedlichen Wertpapieren deutlich komplexer aus.


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Rechtliche Hinweise


Kapitalanlagen beinhalten Risiken. Der angelegte Kapitalwert sowie die daraus erzielte Kapitalrendite unterliegen Schwankungen. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit stellt keine Garantie für zukünftige Entwicklungen dar. Es gibt keine Garantie dafür, dass Strategien erfolgreich sind.

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