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Neujahresvorsätze für eine finanzielle Gesundheit – Praxisfall der Eheleute Glücklich

Ein neues Jahr hat begonnen und damit treten die allseits bekannten Neujahresvorsätze wieder in den Vordergrund.


Bei den meisten von uns bleiben die Neujahresvorsätze (fast) immer in jedem neuen Jahr gleich: Man möchte sich gesünder ernähren, möchte aufhören oder wenigstens weniger rauchen und ganz oben auf der Liste steht das Ziel, mehr Sport zu treiben (Selbstverständlich gibt es noch viele weitere Vorsätze).


Zweifelsfrei sind all das wichtige Aspekte, vor allem auch in Hinblick auf unsere Gesundheit. Doch neben unserer Gesundheit bietet ein neues Jahr immer wieder eine ideale Gelegenheit sich auch mit der eigenen „finanziellen Gesundheit“ zu befassen und so einen Blick über den Tellerrand, also der klassischen Vorsätze, zu werfen.


Abhängig von Ihrer aktuellen Lebenssituation ergeben sich, neben einer gut durchdachten Finanzplanung, verschiedene Motive und Zielvorstellungen die sich ebenso in Ihrer „finanziellen Gesundheit“ widerspiegeln.


In unserem vergangenen Beitrag „Weihnachten als Zeitpunkt der Erinnerung und Nachdenklichkeit“ sind wir bereits auf das Thema „Estate Planning“ und auf die Seniorengenerationen eingegangen.

In unserem heutigen Beitrag wollen wir Sie, für einen Blick über den Tellerrand und somit für die finanziellen Möglichkeiten, von der Seniorengeneration bis hin zur jüngsten Nachfolgegeneration, sensibilisieren.


Zur Veranschaulichung stellen wir Ihnen den Praxisfall der Eheleute Glücklich vor.


Sie kennen die Situation sicherlich alle: Über die Feiertage war mal wieder die gesamte Familie zusammen, die Kinder und Enkelkinder werden langsam älter und mit zunehmendem Alter gestaltet sich die Suche nach einem passenden Geschenk immer schwieriger.


Aus diesem Grund kommen die Eheleute Glücklich daher zur Überlegung, dass sie bereits heute einen finanziellen Grundstein für ihr Enkelkind Lucie aufbauen möchte. Allerdings möchte sie selbst noch ein Auge auf das Geld behalten, schließlich wollen sie, dass das Geld später einmal sinnvoll investiert wird.


Welche Möglichkeit haben sie also nun?


Neben der klassischen Sparplanvariante in verschiedene Wertpapiere, sowie vielen weiteren Alternativen, entscheiden sich die Eheleute Glücklich für eine Anlage im Versicherungsmantel.


Trotz all der negativen Assoziationen mit dem Begriff „Versicherungen“ kann es durchaus von Vorteil sein eine Anlage im Versicherungsmantel zu erwägen.


Für die Eheleute Glücklich kann somit eine Versicherungspolice angelegt werden, bei der ihr Enkelkind zu 99 Prozent Vertragsinhaber wird und sie selbst zu einem Prozent. Der Vorteil liegt darin, dass durch diese Konstellation ein Mitbestimmungsrecht seitens der Großeltern entsteht und somit die Enkeltochter bei jeder Verfügung über das Geld eine Genehmigung der Großeltern benötigt.


Als zweiter wichtiger Aspekt ist die versicherte Person zu berücksichtigen. Sollte diese versterben, würde der Vertrag automatisch enden und alle Gewinne werden an dem Begünstigen ausgezahlt. Folglich sollte die begünstige Person in unserem Praxisfall das Enkelkind Lucie sein.


Aufgrund der (in der Regel) begrenzten Lebenserwartung der Großeltern bietet es sich an, als versicherte Person eines der beiden Elternteile auszuwählen, dadurch könnte die steueraufschiebende Wirkung erhöht werden. Sollte dieser Fall eintreffen, ergibt sich dennoch die Frage nach der Steuerschuld. Das führt uns zum Thema Freibeträge.


Alle Großeltern haben zu ihren Enkelkindern einen Freibetrag in Höhe von 200.000 Euro. Das bedeutet in unserem Fall haben die Großeltern Glücklich einen gemeinsamen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro. Somit wird die Versicherungspolice mit einem Wert von 400.000 Euro eingerichtet. Kommt es dann zu einer Auszahlung ist diese abgeltungssteuerfrei, weil die versicherte Person verstorben ist und erbschaftssteuerfrei, weil das Vermögen bereits dem Enkelkind aufgrund von Schenkung durch den Vertrag zuzuordnen ist.


Abhängig der Haltedauer und der Wertentwicklung der Anlage kann eine Steuer in gewissen Fällen selbstverständlich auch anfallen.


Die nachstehende Grafik soll das Praxisbeispiel nochmal zusammenfassen:



Um nochmal zum Anfang und dem Wunsch der Großeltern Glücklich zurückzukehren: Durch die Möglichkeit der gesplitteten Versicherungsnehmereigenschaft (99% / 1%) können die Eheleute zum einen, wie gewünscht einen finanziellen Grundstein für ihre Enkeltochter legen. Gleichzeitig haben sie aber auch noch im Hinblick auf die Verwendung des Geldes „den Daumen drauf“ und können bereits heute schon schenkungssteuerfrei Vermögen auf ihre nachfolgenden Generationen übertragen.


Ein neues Jahr und die damit einhergehenden Neujahresvorsätze müssen also nicht immer nur „das neue Jahr“ betreffen, sondern sollten vielmehr auf einen langfristigen Blick in die Zukunft gerichtet sein, um so für einen größtmöglichen positiven Effekt der eigenen Finanzen zu sorgen.


Die Herausforderungen der eigenen Finanzplanung werden immer komplexer und es erscheint daher unerlässlich, sich mit den eigenen Lebenszielen und der damit verbundenen Planung der Finanzen zu beschäftigen.


Um die eigene Situation zu verstehen und richtige Handlungsschritte abzuleiten, können wir verschiedene Szenarien in Ihrer Finanzplanung abbilden und Ihnen als Ansprechpartner für weitere Schritte zur Seite stehen.


 

Ihr finanzieller Strategieberater


Die eigene finanzielle Situation zu erfassen kann komplex sein und viel Zeit in Anspruch nehmen. Auch die Interpretation der Ergebnisse und die darauf aufbauende Herleitung einer Handlungsstrategie ist herausfordernd. Als erfahrene und objektive Experten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zum Kontaktformular


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Rechtliche Hinweise 

Kapitalanlagen beinhalten Risiken. Der angelegte Kapitalwert sowie die daraus erzielte Kapitalrendite unterliegen Schwankungen. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit stellt keine Garantie für zukünftige Entwicklungen dar. Es gibt keine Garantie dafür, dass Strategien erfolgreich sind.

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