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Berliner Testament - Stolperfalle oder Familienfrieden?

In einem vergangenen Beitrag "Wer erbt eigentlich was?" haben wir uns bereits mit der Thematik der gesetzlichen Erbfolge beschäftigt. Eine Vielzahl der Menschen verlassen sich nach wie vor auf die gesetzliche Erbfolge oder beschäftigen sich erst viel zu spät mir ihrem Nachlass. Doch über einen Begriff im Hinblick auf die Erstellung eines Testaments stolpern wir immer wieder: das Berliner Testament.


In einer Umfrage des Allensbach-Instituts im Auftrag der Deutschen Bank wurde ermittelt, dass mehr als die Hälfte der befragten Ehepaare ihren Nachlass mit einem Berliner Testament regeln.


Doch was ist eigentlich ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament eines Ehepaares oder eingetragener Lebenspartner.


Die Besonderheit des Berliner Testaments liegt darin, dass die Eheleute sich im ersten Schritt gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Erst im zweiten Erbgang erben die Kinder. Die nachstehende Grafik soll die Konstellation des Berliner Testaments nochmal verdeutlichen.

Die einzige Ausnahme würde bestehen, wenn ein Kind seinen Pflichtteilsanspruch (§ 2303 Absatz 1 BGB) im ersten Erbfall einklagen würde. In diesem Fall würde sich das Erbe des überlebenden Ehepartners entsprechend um den Pflichtteilsanspruch des Kindes reduzieren.

Das hätten wiederum zur Folge, dass dieses Kind im zweiten Erbfall nur einen gewissen Anteil des Erbes erhält, nämlich reduziert um den bereits eingeklagten Pflichtteilsanspruch.


Worin liegen die Vorteile eines Berliner Testaments?


  • Absicherung des überlebenden Ehepartners (z.B. auch wenn eigengenutztes Immobilienvermögen vorhanden ist und der Ehepartner im Normalfall die Kinder ausbezahlen müsste)

  • Die Kinder werden nicht enterbt, sondern trotzdem als spätere Erben eingesetzt


Worin liegen die Nachteile eines Berliner Testaments?


  • Je nach Höhe des Vermögens kann es sowohl für den Ehegatten als auch für die Kinder zu einer höheren Erbschaftssteuer führen

  • Nachträgliche Änderungen des Testaments nach dem ersten Erbfall sind nicht mehr möglich, das kann sich unter Umständen bei einer Neuheirat problematisch auswirken


Selbstverständlich gibt es noch weitere Vor- und Nachteile des Berliner Testaments die im individuellen Fall entsprechend ausgearbeitet werden müssen.

Ist ein Berliner Testament erstmal vollzogen und eine Änderung nur noch schwer möglich, gibt es dennoch einige Möglichkeiten steuerbegünstigt Vermögen weiterzureichen.


1. Anordnung von Steuer-Vermächtnissen

  • Der länger lebende Ehegatte erhält nach wie vor das Vermögen, er erhält aber das Recht, dass er Teile des Vermögens beispielsweise den Kindern oder Enkeln zuordnen darf

  • Rechtlich/Steuerliche Wirkungen sind so gestaltet, dass die Übertragung so gesehen wird, als käme sie vom Erblasser und ist somit im Rahmen der entsprechenden Freibeträge steuerfrei

2. Taktische Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen im ersten Erbfall


3. Lebzeitige Ausnutzung der Freibeträge und damit Übertragung des Vermögens

 

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Rechtliche Hinweise 


Kapitalanlagen beinhalten Risiken. Der angelegte Kapitalwert sowie die daraus erzielte Kapitalrendite unterliegen Schwankungen. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit stellt keine Garantie für zukünftige Entwicklungen dar. Es gibt keine Garantie dafür, dass Strategien erfolgreich sind.


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