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Die Vorabpauschale bei Fonds ist plötzlich wieder ein Thema

Durch das Investmentsteuergesetz im Jahr 2018 wurde die sogenannte Vorabpauschale eingeführt. Diese ersetzt die Versteuerung der ordentlichen Erträge (bspw. Zinsen und Dividenden) nicht ausgeschütteter Kapitalerträge von Investmentfonds. Zweck der Regelung ist es Steuerstundungen zu vermeiden, die bei thesaurierenden Fonds auftreten können. Die Pauschale wird bei der späteren Veräußerung verrechnet.

Berechnung Vorabpauschale:

Die Vorabpauschale ist die Differenz zwischen dem Basisertrag des Fonds und der Ausschüttung und wird von der depotführenden Stelle errechnet.


Basisertrag:

70% des jährl. Basiszinses x Rücknahmepreis der Fondsanteile zum Jahresbeginn des vorangegangenen Kalenderjahres


Vorabpauschale:

Basisertrag - Ausschüttung des letzten Kalenderjahres (Achtung: Die Vorabpauschale kann niemals negativ sein!)


Bislang entschied man sich in der Regel für die Anlage in thesaurierende Fonds, um vom Zinseszinseffekt profitieren zu können. Dieser führt zu einem exponentiellen Wachstum des Kapitals und folglich auch zu einer höheren Verzinsung. Schlussfolgernd stellt der Zinseszinseffekt somit eines der wichtigsten Grundprinzipien für den Vermögensaufbau eines Anlegers dar. Als Konsequenz der bislang anhaltenden Niedrigzinsphase konnten Privatanleger bei der Geldanlage in thesaurierenden Fonds Vorteile (bei ausgeschöpftem Freistellungsauftrag) in Hinblick auf die Vorabpauschale erzielen. Denn aufgrund des negativen Basiszinssatzes fiel keine Vorabpauschale für die Anleger an. Dadurch war die thesaurierende Tranche eines Fonds steuerlich interessanter als die ausschüttende Variante. Zudem ist diese Variante bequemer, da sich niemand um die Wiederanlage der ausgeschütteten Beträge kümmern muss. Zusätzliche Instrumente, die den steuerfreien Vermögensaufbau schützen, waren daher nicht notwendig.


Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus hat sich diese Situation allerdings nun geändert. Der Basiszins ist deutlich positiv und die Vorabpauschale kostet Liquidität. Damit werden auch Anlagen mit Versicherungsmantel wieder attraktiver. Denn hier kommt es während der Laufzeit zu keiner Besteuerung. Die Belastung wird auf den Zeitpunkt der Auszahlung verschoben. Dann greift entweder eine 15 prozentige Teilfreistellung im Regime der Abgeltungsteuer oder das Halbeinkünfteverfahren kommt zur Anwendung. Bei einem vorausschauenden Einsatz kann über die sogenannte steuerfreie Todesfallleistung sogar eine steuerliche Belastung der Erträge vermieden werden.


Die Vielzahl der Anbieter und die unterschiedlichen Möglichkeiten der Ausgestaltung der Vertragspartner machen das Thema deutlicher komplexer als es auf den ersten Blick scheint. Zudem sollten nicht nur deutsche Anbieter in die Betrachtung einbezogen werden.


Zusammenfassend hat die Zinswende auf den bisherigen Steuerstundungseffekt der Vorabpauschale leider negative Auswirkungen. Die Vorabpauschale nagt nun wieder (unabhängig vom Zufluss!) an den Erträgen vieler Anleger und bremst so den Zinseszinseffekt ab. Allerdings kann dies als Auslöser betrachtet werden, um die steuerliche Situation der Kapitalanlage zu analysieren und die Optimierung von Erträgen anzustreben. Häufig sind deutliche Verbesserungen möglich.


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Rechtliche Hinweise


Kapitalanlagen beinhalten Risiken. Der angelegte Kapitalwert sowie die daraus erzielte Kapitalrendite unterliegen Schwankungen. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit stellt keine Garantie für zukünftige Entwicklungen dar. Es gibt keine Garantie dafür, dass Strategien erfolgreich sind.

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