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Was genau ist eigentlich ein Finanzplan? - ein Beispiel (Teil 2)

Aktualisiert: 30. Jan. 2023

Teil 1 verpasst? Hier nochmal nachlesen

Das Ziel einer Finanzplanung ist es ein Verständnis für die eigene finanzielle Situation zu entwickeln und basierend darauf eine detaillierte Handlungsstrategie herzuleiten. Aus diesem Grund ist der Finanzplan in unserer Beratungspraxis eines unserer Kernelemente.

Doch wie sieht so ein ausformulierter, individueller Finanzplan eigentlich aus? Welche Aspekte werden beachtet? Und wie werden die Handlungsempfehlungen daraus abgeleitet?


Im Folgenden geben wir Ihnen per (gekürzten) Fallbeispiel einen Einblick in unsere Vorgehensweise. Der Finanzplan ist dabei aufgeteilt in drei größere Abschnitte:


1) Einleitung und die Erfassung der individuellen Bedürfnisse

2) Ausgangssituation

3) Ruhestandsplanung


In diesem Beitrag geht es um das zweite Kapitel. Am Ende dieses Beitrags finden Sie die gesamte Datei zum Download.



2. Ausgangssituation

2.1. Aktuelle Liquiditätssituation

In der folgenden Darstellung haben wir Ihre gesamten Einkünfte und Ausgaben in Form einer Gewinn- und Verlustrechnung gegenübergestellt. Im Jahr 2021 ergibt sich ein Liquiditätsüberschuss in Höhe von 18.177 Euro:

Ihre Einnahmen belaufen sich im Jahr 2021 auf 91.735 Euro. Haupteinnahmequelle sind die Einkünfte aus der beruflichen Tätigkeit und die Mieteinnahmen.

Die Summe Ihrer Ausgaben beträgt 49.880 EUR. Die Lebenshaltungskosten stellen mit 30.000 Euro die größte Ausgabenposition dar, die Annuität des Darlehens bei der Sparkasse den zweitgrößten Posten. Nach Abzug aller Ausgaben verbleibt ein Liquiditätsüberschuss in Höhe von 18.177 Euro.


2.1.1. Liquiditätsentwicklung Die nachfolgende Grafik bietet Ihnen einen Überblick über die Entwicklung Ihrer Liquidität nach Steuern sowie des Liquiditätskontos. Es wird deutlich, dass auch mit Ihrem Eintritt in den Ruhestand, ein Überschuss der Liquidität nach Steuern zu erwarten ist. Somit kann das Liquiditätskonto weiter anwachsen und erst im späten Alter lässt sich, durch die Inflation der Lebenshaltungskosten, eine Unterdeckung erwarten:


2.1.2. Steuerbetrachtung Sie gehören keiner Kirchengemeinde an und zahlen somit keine Kirchensteuer. Aufgrund Ihres gewöhnlichen Aufenthalts und Ihrem Wohnsitz in Deutschland, unterliegen Sie der unbeschränkten Steuerpflicht.

Die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen dem pauschalen Abgeltungsteuersatz in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5%.

Die nachfolgenden Grafiken zeigen den Verlauf Ihrer Steuerbelastung. Im Jahr 2021 beträgt Ihre Steuerlast für alle Einkünfte voraussichtlich 23.431 Euro, wobei das zu versteuernde Einkommen bei 71.287 Euro liegt. Da das zu versteuernde Einkommen bis zum Ruhestand weiterhin konstant bleiben sollte, liegt die Steuerbelastung bis 2030 in einem gleichbleibenden Bereich.

Mit Eintritt in die Rente reduziert sich das zu versteuernde Einkommen und damit auch die zu erwartende Steuerbelastung deutlich:


2.2. Aktuelle Vermögenssituation In der nachfolgenden Bilanz können Sie die aktuelle Zusammensetzung Ihres Privatvermögens erkennen. Diese basieren auf den Angaben vom Stichtag 01.01.2021:

Die Bilanz ist gegliedert in Aktiva und Passiva. Auf der Seite der Aktiva erkennen Sie die Mittelverwendung und auf Seite der Passiva die Mittelherkunft.

Ihr Gesamtvermögen beläuft sich derzeit auf 922.984 Euro. Es setzt sich aus einem Eigenkapital in Höhe von 882.984 Euro und Fremdkapital in Höhe von 40.000 zusammen.


Der Wert Ihres Nettovermögens, also Ihres Eigenkapitals, entspricht einer Eigenkapitalquote von etwa 96%. Das Fremdkapital, welches lediglich ca. 4% des Gesamtvermögens ausmacht, besteht aus dem Immobiliendarlehen bei der Sparkasse Dieburg.


Die Immobilie stellt mit einem Anteil von 59,6% Ihren größten Vermögenswert dar. Es wird deutlich, dass sich die Vermögensstruktur durch den geplanten Verkauf der Immobilie in den kommenden Monaten deutlich verschieben wird.


Die Depots machen zusammen 15,4% Ihres Vermögens aus, das Kontoguthaben 9,8%, die Versicherungen 8,8% und die Edelmetalle 6,5%.


Zusammen machen die wenig liquiden Vermögenswerte (Immobilie und die Versicherungen) also 68,4% des Gesamtvermögens aus.

Demgegenüber steht das liquide Vermögen. Der Anteil des liquiden Vermögens liegt in Summe bei 31,6%.


Im Ergebnis sind Sie in vielen Vermögenswerten vertreten und auf den ersten Blick breit gestreut. Durch die hohe Gewichtung der illiquiden Vermögenswerte zeigt sich aber auch, dass Ihre derzeitige Vermögensstruktur wenig flexibel ist. Mit dem geplanten Verkauf der Immobilie besteht die Möglichkeit, die Vermögensstruktur künftig liquider und damit flexibler werden zu lassen.


Eine Analyse Ihrer aktuellen Vermögensstruktur hinsichtlich der Aspekte „Risiko“, „Rendite“ und „Verfügbarkeit“ ergibt das folgende Bild:


Es wird deutlich, dass Ihre aktuelle Vermögensstruktur einen hohen Anteil „sicherer“ und „sehr sicherer“ Anlagen enthält. Hierzu zählen insbesondere die Bestände auf Ihren Tagesgeldkonten sowie das Immobilienvermögen. Die von Ihnen gehaltene Immobilie wurden im Bereich „Risiko“ als sicher eingestuft.


Im Bereich Rendite ist zu erkennen, dass 65% Ihrer derzeitigen Vermögensstruktur eine als mittel einzustufende Rendite erwirtschaften. Die Immobilie teilt sich in einen eigengenutzten und damit unrentablen Teil und einen vermieteten Teil hälftig auf, so dass diese als mittel rentabel eingestuft wurde. Das Tagesgeldkonto und die klassischen Versicherungen wurden als unrentabel bzw. gering rentabel berücksichtigt. Die fondsgebundene Versicherung und die Depots sind als rentabel eingestuft.


Der hohe Anteil an schwer verfügbaren Anlagen liegt in der Immobilie sowie in den Versicherungen begründet. 2.2.1. Vermögensentwicklung Die folgende Abbildung zeigt Ihnen die Entwicklung Ihres Bruttovermögens vom Status Quo und über den gesamten Planungshorizont:

Wie Sie der Grafik entnehmen können, steigt sowohl das Nettovermögen wie auch das Realvermögen (das inflationsbereinigte Vermögen) im Zeitablauf an. Dies ist positiv zu werten. Zu Beginn des kalkulierten Ruhestandes im Jahr 2032 kommt es zu einem leichten Rückgang. Dies erklärt sich dadurch, dass die Versicherungen alle im Jahr 2033 planmäßig enden und erst nach Versicherungsende eine Rente an Sie ausbezahlt wird. Bei Bedarf kann das Versicherungsende vorgezogen werden.

Die Verbindlichkeiten sind bei planmäßigem Verlauf im Jahr 2026 getilgt. Ab dann bestehen keine Verbindlichkeiten mehr.


Die Fortsetzung / die nächsten Kapitel finden Sie im nächsten Blogbeitrag.


Hier können Sie den gesamten Finanzplan als Pdf downloaden:

Finanzplan Frau Musterfrau
.pdf
Download PDF • 2.26MB

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