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Was genau ist eigentlich ein Finanzplan? - ein Beispiel (Teil 3)

Aktualisiert: 30. Jan. 2023

Teil 1 oder Teil 2 verpasst? Jetzt nochmal nachlesen.


Das Ziel einer Finanzplanung ist es ein Verständnis für die eigene finanzielle Situation zu entwickeln und basierend darauf eine detaillierte Handlungsstrategie herzuleiten. Aus diesem Grund ist der Finanzplan in unserer Beratungspraxis eines unserer Kernelemente.


Doch wie sieht so ein ausformulierter, individueller Finanzplan eigentlich aus? Welche Aspekte werden beachtet? Und wie werden die Handlungsempfehlungen daraus abgeleitet?

Im Folgenden geben wir Ihnen per (gekürzten) Fallbeispiel einen Einblick in unsere Vorgehensweise. Der Finanzplan ist dabei aufgeteilt in drei größere Abschnitte:


1) Einleitung und die Erfassung der individuellen Bedürfnisse

2) Ausgangssituation

3) Ruhestandsplanung


In diesem Beitrag geht es um das dritte Kapitel. Am Ende dieses Beitrags finden Sie die gesamte Datei zum Download.


3. Ruhestandsplanung 3.1. Annahmen und Informationen

In der obenstehenden Tabelle sind die wichtigsten Parameter Ihrer Ruhestandsplanung enthalten. Als Ziel haben wir, wie gewünscht, eine Nettorente von 2.500 Euro monatlich in heutiger Kaufkraft berücksichtigt.


Das Berechnungssystem berücksichtigt automatisch aufgrund der angegebenen Einnahmen die fällige Steuer. Verschiedene Szenarien und mögliche Anpassungen werden wir im geplanten Treffen besprechen.


Dem Basisszenario liegt die aktuelle Vermögensaufteilung zugrunde, wie sie auch im Rahmen der Vermögensbilanz dargestellt ist.


3.2. Status Quo Unter Berücksichtigung dieser Annahmen ergibt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt folgendes Bild für das Jahr des Ruhestandseintritts:

  • Im Jahr 2032 beträgt die Rentenlücke 231 Euro pro Monat.

  • Der Barwert der Rentenlücke (Gesamtsumme aller monatlichen Unterdeckungen über den Ruhestandszeitraum auf das Jahr 2032 mit 2% abgezinst) beträgt: 0 Euro.


Für die ersten zehn Jahre nach Ruhestandseintritt ergibt sich der folgende Verlauf. Ab dem Jahr 2033 Übersteigen die Einnahmen die Ausgaben und es wird ein Überschuss erwirtschaftet. Dies ändert sich voraussichtlich erst im Jahr 2041 wieder:


Der erreichte Versorgungsstand beläuft sich mit 3.086 Euro auf 123% des gewünschten Nettoeinkommens:

3.3. Kommentierung Wie Sie den Darstellungen entnehmen können, haben Sie einen Versorgungsstand von 123% erreicht und die gewünschte Rentenhöhe sowie der vorgezogene Ruhestand mit 63 Jahren erscheinen durchaus realistisch.


Wie besprochen sind wir in der Ruhestandsplanung im Basisszenario davon ausgegangen, dass weiterhin Mieteinnahmen erwirtschaftet werden. Sollte die Immobilie tatsächlich veräußert werden, fällt die Mieteinnahme ab diesem Zeitpunkt weg. Der Verkaufserlös soll dann reinvestiert werden. Hierbei verändert sich insbesondere die Renditeerwartung und der Liquiditätsfluss. Die Immobilie erwirtschaftet derzeit eine Mietrendite (Mieteinnahme im Verhältnis zum Verkehrswert) in Höhe von 2,9%. Diese fließt Ihnen als Miete und demnach als Liquidität monatlich zu. Bei der Wahl der Wiederanlage ist darauf zu achten, dass die gewünschte Versorgung im Alter weiterhin erreicht wird. Die neue Kapitalanlage sollte den benötigten Anforderungen gerecht werden. Zum einen sollte sie die benötigte Rendite erwarten lassen und zum anderen ausreichend liquide, also verfügbar, sein. Die Finanz- und Liquiditätsplanung sollte im Verkaufsfall daher unbedingt aktualisiert und bei Bedarf entsprechend angepasst werden.


Ein Hebel bezüglich der Ruhestandsplanung liegt in der Renditeerwartung des liquiden Vermögens im Ruhestand. Diese wurde mit jeweils 2% p.a. angenommen. Bei einer ebenfalls angenommenen künftigen Inflationsrate in Höhe von 2% p.a. ergibt sich ein jährlich realer Vermögenserhalt.


Ein weiterer wichtiger Aspekt liegt in der Annahme Ihrer Lebenserwartung. Hier haben wir mit den Werten der DAV 2004 gearbeitet, mit denen auch die deutsche Versicherungswirtschaft kalkuliert.


Durch den hohen Versorgungsstand erreichen Sie einen Sicherheitspuffer für sich ändernde Umstände bei der Lebensplanung oder bei den getroffenen Annahmen. Sollten Sie beispielsweise älter als 93 Jahre werden, im Alter höhere Lebenshaltungskosten als erwartet haben oder wir künftig eine höhere Inflation als kalkuliert haben, kann Ihnen dieser Puffer helfen. Im Rahmen der Updategespräche sollte dies regelmäßig überprüft werden.


4. Haftung


Die vorliegende Finanzplanung beruht auf schriftlichen und mündlichen Angaben des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat die Angaben weder auf ihre Richtigkeit noch auf ihre Vollständigkeit hin geprüft. Für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben und Unterlagen und den daraus resultierenden Empfehlungen und Hinweise übernimmt deshalb der Auftragnehmer keine Haftung.


Darüber hinaus übernehmen wir keine Haftung für Abweichungen in der Planung in Folge wirtschaftlicher und sonstiger Einflüsse (z.B. Entwicklung der Preise bzw. Kurse und Einkünfte von Wertpapieren, Zinsen, Immobilien, Mobilien, Unternehmen und sonstigen Wirtschaftsgütern) und den damit verbundenen Schwankungen auf der Einnahmen- und Ertragsseite.


Ebenso haften wir nicht für die von der Planung abweichenden Datengrundlagen bestehender und zukünftiger Investitionen sowie daraus resultierenden Ergebnisveränderungen. Dies betrifft beispielsweise die steuerlichen Ergebnisse bzw. Erträge aus Investments in Immobilien, Investmentfonds oder Kapitalversicherungen o.ä..

Da in der Zukunft Veränderungen in der Ausgangssituation, z.B. im persönlichen Umfeld-, in der Zielsetzung und den angenommenen Prämissen wahrscheinlich sind, empfiehlt es sich, die Analyse in regelmäßigen Abständen wiederholen zu lassen. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Versorgungsziele zuverlässig erreicht werden.


Grundlage der Vermögensplanung sind die heute geltenden steuerlichen und gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen. Soweit Veränderungen von Gesetzesgrundlagen zum Zeitpunkt der Planungserstellung als sicher bekannt waren oder bereits verabschiedet wurden, wurden diese berücksichtigt. Für zukünftige Veränderungen in der Rechtsprechung, Steuergesetzgebung oder deren Anwendung in der Verwaltung und den damit verbundenen möglichen Abweichungen zu den von uns getroffenen Aussagen und Planungsergebnissen, kann jedoch keine Haftung übernommen werden.


Steuer- und Rechtsfragen sollten vor Ihrer Umsetzung grundsätzlich mit dem persönlichen Steuerberater bzw. Rechtsanwalt besprochen werden. Wir möchten in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass es uns von Rechtswegen nicht gestattet ist, eine Steuer- und /oder Rechtsberatung vorzunehmen.


Das vorstehende Gutachten wurde mit aller Sorgfalt durchgeführt. Unsere Haftung für deren Inhalt, insbesondere für die Vollständigkeit und Zweckmäßigkeit von Vorschlägen sowie die Richtigkeit der darin enthaltenen Berechnungen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit.

Hier können Sie den gesamten Finanzplan als Pdf downloaden:

Finanzplan Frau Musterfrau
.pdf
Download PDF • 2.26MB

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